nur einige kurze Worte

Gerade in einem Strafverfahren überwiegen meist Verunsicherung und Hilflosigkeit bei dem, der sich - oft überraschend - als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren oder als Angeklagter vor Gericht wiederfindet.

Die Kenntnis der eigenen Rechtsposition und der rechtlichen Möglichkeiten bereits in einem frühen Verfahrensstadium sind für die optimale Beendigung eines Strafverfahrens unerlässlich.

Selbst wenn Sie Recht haben, bedeutet das nicht zwingend, dass Sie dieses Recht auch zugesprochen bekommen. Selbst wenn Sie eine Straftat begangen haben heißt dies nicht unbedingt, dass Sie auch eine akzeptable und dem Tatvorwurf angemessene Strafe erhalten. Es empfiehlt sich daher, so früh wie möglich einen mit den Verfahrensregeln vertrauten Rechtsanwalt einzuschalten.

Die seriöse anwaltliche Beratung im Bereich des Strafrechts und das engagierte Wahrnehmen der Interessen meiner Mandantschaft gegenüber den Ermittlungsbehörden und den Strafgerichten habe ich mir als Fachanwalt mit langjähriger Erfahrung seit jeher zur dringendsten Aufgabe gemacht.

Abschließend weise ich darauf hin, dass Strafverteidiger auch überregional bei Gerichten und Strafverfolgungsbehörden auftreten können.