„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
Artikel 6 Absatz 2 Menschenrechtskonvetion (MRK)
Geboren im Jahre 1965 in Niedersachsen, kurz darauf nach München zugezogen. In den Jahren 1986 bis 1992 Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München mit anschließendem Rechtsreferendariat. Zulassung als Rechtsanwalt in München im Jahre 1994. Tätigkeit in einer bekannten Münchner Strafverteidigerkanzlei, in den letzten Jahren als Sozius. Im Frühjahr 1998 Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München. Im Herbst 2004 Schritt in die Selbstständigkeit und Zusammenschluss mit den Strafverteidigern Gerhard Bink und Patrick Ottmann. Mitglied im Deutschen AnwaltVerein e.V., der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen AnwaltVereins sowie im Münchner AnwaltVerein. Ich danke den Rechtsanwälten Wolfgang Dingfelder, Wilfried Eysell und Andreas von Máriássy für die Jahre kollegialer Zusammenarbeit.